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<h1>Was kostet die anwaltliche Tätigkeit?</h1>
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Kosten

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit?

Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich nach dem für alle Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Beauftragung.

In Beratungsangelegenheiten und wenn die Besonderheit der Situation es erfordert, arbeiten wir nach Honorarvereinbarung, zumal die anwaltliche Gebührenordnung zum Beispiel reine Beratungstätigkeiten nicht umfasst.

Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch kostet maximal 190,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Es ist uns wichtig, Ihnen von Anfang an Transparenz über etwaige anfallende Gebühren zu geben. Daher erörtern wir mit Ihnen im Erstberatungsgespräch, welche Kosten für Sie anfallen können.

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Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren?

Es ist theoretisch möglich Familienrecht zu versichern. Nach Auskunft des statistischen Bundesamtes werden etwa 37 % aller 2012 geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden. Angesichts dieses “Risikos” werden solche Versicherungen aus Kostengründen in der Regel kaum abgeschlossen. Manche Rechtsschutzversicherungen bezahlen jedoch die Gebühren für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch.
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Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse eng sind und Sie die Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Klagebegehren eine gewisse Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist.
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Besteht ein Anspruch auf Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten bei gewonnenem Prozess?

Grundsätzlich bezahlt im Zivilprozess derjenige, der den Prozess verliert, alles und derjenige, der gewinnt, muss die Kosten nicht bezahlen. Bei anteiligem Obsiegen, oder wenn eine einvernehmliche Lösung durch Abschluss eines Vergleichs gefunden wird, werden die Kosten gequotelt oder jeder trägt seine eigenen Kosten selbst. Im Familienrecht gibt es einige Besonderheiten. So kann zum Beispiel das Gericht in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen entscheiden. Besonderheiten erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
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