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<h1>Scheidung</h1>
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SCHEIDUNG

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Nach deutschem Recht kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Man unterscheidet dabei verschiedene Fälle:

  • Beide Partner sind mit der Scheidung einverstanden. Hierbei ist insbesondere entscheidend, dass die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben.
  • Nur ein Partner möchte die Scheidung, der andere aber nicht. Eine Scheidung bereits nach einem Trennungsjahr ist möglich, wenn dem Gericht das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden kann. Nach drei Jahren Trennung bedarf es dieses Nachweises nicht mehr.
  • Härtefallscheidung
  • Ist die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten unzumutbar, kann die Ehe möglicherweise auch vor Ablauf des Trennungsjahrs und ohne Einwilligung des anderen Ehegatten geschieden werden.

Wir können Ihnen sagen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen und mit Ihnen die möglichen weiteren Schritte besprechen.

Haben Sie und/oder Ihr Partner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, ist möglicherweise nicht das deutsche, sondern ein anderes nationales Recht für die Scheidung anwendbar. In diesem Fall überprüfen wir, welches Recht in Ihrem Fall angewendet wird und ob danach die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen.

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Wie läuft das Scheidungsverfahren?

Das Scheidungsverfahren wird mit der Einreichung des Scheidungsantrages durch einen Anwalt eingeleitet.

Im Scheidungsverfahren wird lediglich der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) geklärt. Die dafür erforderlichen Auskünfte holt das Gericht bei den Rentenversicherern ein. Dies nimmt meist mehrere Monate in Anspruch.

Liegen die Auskünfte vor, wird der Termin für die Ehescheidung bestimmt, in dem Sie und Ihr Ehepartner zu den Scheidungsvoraussetzungen und den Rentenansprüchen angehört werden. In diesem Termin ergeht üblicherweise auch das Scheidungsurteil.

Außer dem Versorgungsausgleich werden weitere Scheidungsfolgen (z.B. Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht) im Scheidungsverfahren nicht automatisch geregelt. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen aber, diese Scheidungsfolgen rechtzeitig und verbindlich zu klären. Sind Sie und Ihr Ehegatte sich einig, kann dies außergerichtlich, z.B. durch Ehevertrag, erfolgen. Kann keine Einigung gefunden werden, besteht die Möglichkeit, die Scheidungsfolgen gerichtlich klären zu lassen. Gern beraten und begleiten wir Sie während des Scheidungsverfahrens und stehen Ihnen bei Fragen in allen Phasen des Verfahrens zur Verfügung.

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Brauche ich einen Anwalt?

Wollen Sie selbst Antrag auf Ehescheidung stellen, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wollen Sie hingegen dem Scheidungsantrag, den Ihr Ehepartner stellt, lediglich zustimmen, müssen Sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Sie können in diesem Fall jedoch keinerlei Prozesshandlungen vornehmen, z.B. Anträge stellen oder Vergleiche bei Gericht abschließen. Entgegen landläufiger Meinung kann ein Rechtsanwalt niemals beide Eheleute gleichzeitig vertreten, auch wenn diese sich über alles einig sind.
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Kann ich mich online scheiden lassen?

Unter „Online-Scheidung“ versteht man, dass der Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt ausschließlich über Post oder Internet erfolgt, es keine persönlichen Gesprächstermine gibt und Sie Ihren Rechtsanwalt lediglich beim Termin für die Ehescheidung sehen. Der Verfahrensablauf ist jedoch der gleiche, wie bei jeder anderen Scheidung. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ist eine „Online-Scheidung“ entgegen landläufiger Meinung daher auch nicht günstiger als die „herkömmliche“ Scheidung.

Falls Sie die Scheidung über den elektronischen Weg einleiten wollen, ist Ihre Vertretung und Beratung im Scheidungsverfahren auch auf diesem Weg über uns ohne weiteres möglich. Die Beratung und Vertretung erfolgt in diesem Fall ebenso gewissenhaft, wie bei allen anderen Scheidungsverfahren, die wir betreuen.

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