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<h1>Was passiert nach der Trennung und was muss ich bedenken?</h1>
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TRENNUNG

Was passiert nach der Trennung und was muss ich bedenken?

Mit der Trennung gehen Sie und Ihr Ehepartner nicht nur getrennte Wege. Schon jetzt tritt eine wesentliche Änderung in vielen Ihrer Lebensumstände ein. Hauptsächlich stellen sich hier Fragen zum Unterhalt, zum Umgang, zum Sorgerecht, zur Wohnung/zum Haus, zum gemeinsamen Vermögen und Schulden, den Bankkonten aber auch zum Erbrecht und in steuerlicher Hinsicht. Da die in der Trennungszeit zu treffenden Entscheidungen weitreichende Bedeutungen für Ihre Zukunft haben können, ist hier eine eingehende Beratung unerlässlich, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen.
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Was geschieht mit der Wohnung?

In der Regel verbleibt einer der Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung bzw. im gemeinsamen Haus. Es sind u.a. Regelungen mit dem Vermieter zu treffen. Haben Sie in einem gemeinsamen Haus gelebt, ist die weitere Nutzung und die Kostentragung zu regeln. Können Sie sich mit Ihrem Partner nicht einigen, wer nach der Trennung in der Wohnung verbleibt, können wir für Sie bei Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen.
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Wovon sollen die Kinder und ich leben?

Für die Kinder bestehen Ansprüche auf Kindesunterhalt gegen den nicht bertreuenden Elternteil. Der Elternteil, der die Kinder betreut, hat ggf. einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Auch wenn Sie keine Kinder haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterhalt. Das Gesetz enthält mehrere Regelungen für die Unterhaltsansprüche. Wir überprüfen, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen und machen sie für Sie geltend.
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Was ist mit den Kindern?

Üblicherweise verbleiben die Kinder bei einem der Elternteile und werden von diesem betreut. Die Kinder sollen aber auch mit dem anderen Elternteil gerade in der schwierigen Zeit der Trennung der Eltern regelmäßigen und geregelten Kontakt haben. Verweigert der betreuende Elternteil Kontakte zwischen Ihnen und den Kindern, helfen wir Ihnen, ggf. über ein gerichtliches Verfahren, Ihr Umgangsrecht durchzusetzen.

Trotz der Trennung und auch bei der Scheidung der Eltern bleibt es üblicherweise beim gemeinsamen Sorgerecht. Halten Sie es für erforderlich, dass das Sorgerecht zumindest in Teilbereichen (z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf Sie allein übertragen wird, werden wir für Sie nach eingehender Überprüfung der Erfolgsaussichten einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge stellen.

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