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<h1>Habe ich einen Anspruch auf Unterhalt?</h1>
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Unterhalt

Habe ich einen Anspruch auf Unterhalt?

Das Gesetz enthält mehrere Regelungen für die Unterhaltsansprüche, sodass es einer konkreten Überprüfung bedarf, ob Sie einen Anspruch auf Unterhalt haben. In einem Erstberatungsgespräch geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung, ob Ansprüche bestehen könnten.
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Muss ich wirklich so viel zahlen?

Niemand soll übervorteilt werden. Wenn Sie Unterhalt zahlen sollen, ist es ratsam, die beanspruchten Zahlungen durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Insbesondere wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, oder der/die Unterhaltspflichtige einem weiteren Berechtigten, etwa einem Kind aus einer neuen Beziehung zum Unterhalt verpflichtet ist, ist die Überprüfung der Unterhaltsansprüche angezeigt und ggf. eine Anpassung an die aktuellen Verhältnisse vorzunehmen.

Auch die wesentlichen Änderungen in dem seit 2008 geltenden Unterhaltsrecht geben Anlass zur Überprüfung Ihrer Unterhaltsverpflichtungen.

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Wie lang muss ich zahlen?

Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erlangt haben, in der Regel mit Beendigung der Ausbildung. Ab dem 18. Lebensjahr müssen sich Kinder selbst um ihre Unterhaltsansprüche kümmern. Eigenes Einkommen des Kindes ist bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Beim Ehegattenunterhalt wird nach der Unterhaltsrechtsreform verstärkt auf die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehepartner verwiesen. Eine unbefristete Unterhaltsverpflichtung wird nur noch sehr selten bestehen. Ob und in welcher Höhe Ehegattenunterhaltsansprüche bestehen, ist nur nach einer einzelfallabhängigen Beurteilung möglich. Die neuen Unterhaltsregeln eröffnen zudem die Möglichkeit, bereits bestehende Unterhaltsvereinbarungen und ‑entscheidungen einer Überprüfung zu unterziehen, was wir gerne für Sie übernehmen.

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Wie kann ich Unterhalt verlangen?

Für die Feststellung der Unterhaltsansprüche ist zunächst einmal die Kenntnis von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen erforderlich. Liegen sämtliche Unterlagen vor, können wir Ihnen die Höhe des Unterhalts berechnen. Der Unterhalt ist dann ab dem Zeitpunkt, ab dem die Auskunft gefordert wurde, zu zahlen, sodass insbesondere nach der Trennung rasch zu handeln ist.
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Muss ich meinen Eltern Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich besteht auch gegenüber den eigenen Eltern eine Unterhaltsverpflichtung, wenn diese bedürftig werden, etwa wenn die Rente nicht ausreicht oder durch eine Heimunterbringung erhebliche Kosten entstehen, die mit der Rente nicht gedeckt sind. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der hohen Pflegekosten stellt sich diese Problematik immer häufiger. Bevor der Staat Hilfe leistet, wendet er sich zunächst an die Kinder der Unterhaltsbedürftigen. Besonders dann, wenn diese Kinder noch eigene, unterhaltsbedürftige Kinder haben, können Pflegekosten zu einer Gefährdung der eigenen Existenz führen. Zudem ist auch an die Sicherung der eigenen Altersvorsorge zu denken. Anhand Ihrer konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse und der Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter können wir überprüfen, ob eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihren Eltern oder einem Elternteil besteht.
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