Das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils bedarf einer konkreten Regelung, insbesondere dann, wenn Sie sich mit dem anderen Elternteil über Häufigkeit, Dauer und Umfang der Besuchskontakte nicht einigen können. Die konkrete Ausgestaltung des Besuchsrechts wird von vielen Faktoren, u.a. dem Alter der Kinder oder der Entfernung des Wohnorts des umgangsberechtigten Elternteils vom Wohnort der Kinder bestimmt. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung einer Umgangsregelung oder, falls erforderlich, bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Umgangsrechts.