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MM-Familienrecht
<h1>Kinder</h1>
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Kinder

Insbesondere zu Beginn der Trennungs- und Scheidungsphase ist die Kommunikation der Elternteile bezüglich der gemeinsamen Kinder schwierig. Die Situation wird weiter dadurch erschwert, dass viele Eltern unsicher in Bezug auf das Umgangs- und Sorgerecht sind. Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, Sie umfassend über die Rechte Ihrer Kinder zu informieren und die für Ihre Kinder beste Lösung gemeinsam zu erarbeiten und auch mit dem anderen Elternteil diesbezüglich einen Konsens zu finden.

Wie oft kann ich die Kinder sehen?

Das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils bedarf einer konkreten Regelung, insbesondere dann, wenn Sie sich mit dem anderen Elternteil über Häufigkeit, Dauer und Umfang der Besuchskontakte nicht einigen können. Die konkrete Ausgestaltung des Besuchsrechts wird von vielen Faktoren, u.a. dem Alter der Kinder oder der Entfernung des Wohnorts des umgangsberechtigten Elternteils vom Wohnort der Kinder bestimmt. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung einer Umgangsregelung oder, falls erforderlich, bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Umgangsrechts.
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Muss ich die Kinder herausgeben?

Unter besonderen Voraussetzungen darf der Umgang des nicht betreuenden Elternteils mit dem Kind eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden. Es bedarf einer eingehenden Überprüfung, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.
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Wer bekommt das Sorgerecht?

Grundsätzlich bleibt es auch nach der Ehescheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht, was bedeutet, dass beide Elternteile gemeinsam über die Belange des Kindes entscheiden. Nur wenn dies nicht möglich ist oder sich herausstellt, dass eines der Elternteile in (Teil-) Bereichen der elterlichen Sorge, etwa dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, nicht zur Ausübung in der Lage ist, wird ggf. ein Teil der elterlichen Sorge auf eines der beiden Elternteile übertragen.
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Ist es mein Kind?

Gerade in Krisen- und Trennungssituationen kommen auf Seiten der Väter oftmals Zweifel an der eigenen Vaterschaft auf. In diesem Zusammenhang treten insbesondere Fragen zu Vaterschaftstests und möglichen Folgen auf. Wir helfen Ihnen, insbesondere im Hinblick auf die Gesetzesänderung, bei der Entscheidung über die möglichen nächsten Schritte und erläutern Ihnen die damit verbundenen Konsequenzen.
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