Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich nach dem für alle Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Beauftragung.
In Beratungsangelegenheiten und wenn die Besonderheit der Situation es erfordert, arbeiten wir nach Honorarvereinbarung, zumal die anwaltliche Gebührenordnung zum Beispiel reine Beratungstätigkeiten nicht umfasst.
Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch kostet maximal 190,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Es ist uns wichtig, Ihnen von Anfang an Transparenz über etwaige anfallende Gebühren zu geben. Daher erörtern wir mit Ihnen im Erstberatungsgespräch, welche Kosten für Sie anfallen können.