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<h1>Für wen ist der Ehevertrag sinnvoll?</h1>
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EHEVERTRAG

Für wen ist der Ehevertrag sinnvoll?

Da es gesetzliche Regelungen gibt, braucht nicht jedes Paar einen Ehevertrag.

Unbedingt empfehlenswert ist ein Ehevertrag allerdings für Selbständige und Unternehmer. Denn eine Scheidung kann vor allem für Selbständige etwa mit einer Arztpraxis oder einem eigenen Betrieb die ganze Existenz bedrohen. Gemeinsam können wir eine Lösung erarbeiten, die fair für Ihren Ehepartner ist, insbesondere aber auch sicherstellt, dass im Falle einer Scheidung nicht gleichzeitig auch die Existenz Ihres Unternehmens auf dem Spiel steht.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier: Ehevertrag für Unternehmer

Ein Ehevertrag sollte auch dann abgeschlossen werden, wenn beispielsweise die Ehegatten ein sehr unterschiedliches Einkommen oder Alter haben oder einer der Partner sehr vermögend ist. In diesen Situationen können wir Ihnen helfen, eine individuelle Lösung zu finden, die einerseits den besonderen Gegebenheiten Rechnung trägt, aber andererseits den Ehepartner nicht überdurchschnittlich schlechter stellt (was den Vertrag ansonsten nichtig machen würde).

Auch Partner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollten einen Ehevertrag schließen, in dem festgelegt ist, welches nationale Recht im Falle der Trennung oder Scheidung gelten soll. Hier können wir Sie bzgl. der entsprechenden Unterschiede und Konsequenzen beraten.

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Kann ein geschlossener Ehevertrag abgeändert werden?

Ändern sich die Lebensverhältnisse, sollte auch ein bereits geschlossener Ehevertrag regelmäßig angepasst werden. Dies kann im Einvernehmen der Eheleute jederzeit geschehen. Gern prüfen wir, ob Ihr Ehevertrag noch Ihren Zielvorstellungen entspricht oder ob eine Anpassung Ihres Ehevertrages ratsam ist.
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Kann ich einen für mich nachteiligen Ehevertrag anfechten?

Oftmals stellt sich nach der Trennung heraus, dass einer der Ehepartner durch einen bestehenden Ehevertrag unangemessen benachteiligt wird. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, sich auf die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen zu berufen und Ihre Ansprüche (z.B. Unterhalt) durchzusetzen. Wir überprüfen Ihren Ehevertrag auf seine Wirksamkeit hin und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in einer Auseinandersetzung.
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