Die meisten Ehegatten leben im sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung kommt es dann zum Zugewinnausgleich. Daneben ist auch zu regeln, wie zum Beispiel auch mit möglicherweise vorhandene Immobilien, die während der Ehe gekauft wurden und beiden Ehepartnern je zur Hälfte gehören, weiter umzugehen ist. Es gibt jedoch keine gesetzliche Bestimmung, die beispielsweise einen Ehegatten dazu verpflichtet, bei Trennung und Scheidung seine Zustimmung zur Veräußerung der Immobilie zu erteilen oder sein Einverständnis zur Übertragung der Haushälfte an den anderen Ehegatten zu erzwingen.
Die Ehepartner müssen sich vielmehr darüber einigen, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll. Dafür gibt es gerade bei der selbstgenutzten Immobilie zahlreiche Möglichkeiten. Diese Alternativen sollten Sie kennen. Wir erarbeiten gerne die jeweiligen Vor- und Nachteile für Sie, damit Sie die Variante wählen, die zu Ihrer persönlichen Situation am besten passt. So konnten wir beobachten, dass bei den meisten von uns betreuten Scheidungen, bei denen auch der Verbleib der Immobilie zu regeln war, eine Lösung gefunden werden konnte, so dass die Geschiedenen nicht auf hohen Schulden sitzen geblieben sind.
Grundsätzlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass beide Ehepartner mehr erhalten, wenn sie sich einig darüber sind, was aus dem Eigenheim werden soll, und die Vereinbarung in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Auch individuelle Aspekte, wie etwa der Zuschuss der Eltern zum Hauskauf, oder der Einsatz eines Erbes können dabei entsprechend berücksichtigt werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Optionen darstellen, wie unsere Mandanten im Rahmen ihrer Scheidung mit ihrer gemeinsamen Immobilie umgegangen sind:
Insgesamt bei der Beratung rund um die Immobilie bei Trennung und Scheidung: Nicht alles was juristisch machbar ist, ist betriebswirtschaftlich sinnvoll. Uns geht es darum, Ihnen sowohl die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, zugleich aber auch strategisch und betriebswirtschaftlich zielführende und für Sie passende Lösungen zu erarbeiten.Um Sie bei der Bewertung der verschiedenen Optionen bestmöglich zu unterstützen, arbeiten wir in der Regel eng mit Ihrem Steuerberater zusammen. Dabei geht es nicht nur um die oben erwähnten Themen wie Grunderwerbssteuer und Spekulationssteuer. Vielmehr können Sie möglicherweise verschiedene Kosten rund um die Immobilie steuerlich geltend machen.
Dieser kurze Überblick zeigt bereits, wie komplex und vielschichtig der Umgang mit dem Eigenheim bei einer Scheidung ist. Meist ist das Thema Immobilie eng mit anderen Themen, wie zum Beispiel Kindeswohl oder Unterhalt, verstrickt, so dass eine umfassende Gesamtlösung notwendig ist. Wir unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu erarbeiten, die Ihren Interessen bestmöglich entspricht. Unsere Erfahrung zeigt dabei, dass ein Ehevertrag beziehungsweise eine Scheidungsfolgenvereinbarungen helfen, die im Falle einer Scheidung entstehenden Kosten zu minimieren. Das gilt besonders auch für das Eigenheim.